Abi-Rechner
Für das Jahr 2024 – Abiturnote berechnen

Abiturnote berechnen

Errechne jetzt in wenigen Schritten die Abiturnote (Numerus Clausus)  für das aktuelle Jahr 2023/2024.

BAföG-Antrag

Der BAföG-Antrag ist jedes Mal wieder zeitaufwendig und erfordert einen vergleichsweisen hohen bürokratischen Aufwand. Deshalb ist es wichtig, die Vorbereitungen für den Antrag rechtzeitig zu beginnen und sorgfältig zu arbeiten. Außerdem müssen die Antragsfristen sowie die formalen Gültigkeitskriterien unbedingt beachtet werden. Um noch rechtzeitig zum Studienbeginn BAföG zu erhalten, muss er Erstantrag möglichst früh eingereicht werden. Im Bestfall wird er bereits zehn Wochen vor Semesterbeginn vollständig an das zuständige BAföG-Amt geschickt. Dabei ist sorgfältig darauf zu achten, dass keine wichtigen Dokumente fehlen! Besonders Anträge ohne gültige Immatrikulationsbescheinigungen oder Einkommensbescheide der Eltern können nicht bearbeitet werden.

Der späteste Termin, zu dem der Antrag eingereicht werden sollte, ist ein Monat vor Studienbeginn. Dabei ist zur Not zunächst auch ein formloser Antrag zur Fristwahrung ausreichend. Dieser kann jedoch erst bearbeitet werden, wenn alle erforderlichen Dokumente nachgereicht worden sind. Dabei ist zu beachten, dass als Tag der Antragstellung nicht der Poststempel gilt, sondern der Tag, an dem der Antrag beim zuständigen BAföG-Amt ankommt. Wichtig ist die Fristwahrung, weil BAföG niemals für die Zeit vor der Antragstellung gezahlt wird. Sollte die Frist also überschritten werden, geht man für diese Zeit seines BAföG-Anspruches verlustig. Als Studienbeginn ist dabei der erste Tag des Monats, in dem das Studium aufgenommen oder weitergeführt wird, definiert. Beginnt das Semester also am 15. Oktober, wäre der Studienbeginn der erste Oktober und die einmonatige Frist würde damit am 31. August, nicht etwa am 15. September, enden. Allerdings können gegebenenfalls auch Vorkurse, die eventuell schon im September beginnen, durch das BAföG-Amt gefördert werden, insofern sie die Aufnahme der Ausbildung markieren.

Dies setzt zunächst die Immatrikulation während der Kurszeiten voraus, ferner muss es sich um eine universitäre Vollzeit-Veranstaltung handeln, welche vom Hochschulpersonal durchgeführt wird (vgl. VwV 15.1.1 zu BAföG § 15). Wie die Abgabefrist für die Anträge schon suggeriert, kann die Bearbeitungszeit sehr lange dauern. BAföG-Ämter sind chronisch überlastet. Oft müssen hier wenige, auf Teilzeit beschäftigte Mitarbeiter tausende von Anträgen prüfen, sodass besonders bei den Erstanträgen Wartezeiten von vielen Monaten normal sind. So kann es gut sein, dass man das BAföG zum 1. Oktober eines Jahres beantragt, jedoch erst im Dezember desselben Jahres die Bewilligung erhält. Dies ist insofern kein Problem, als zum nächsten regulären Auszahlungstag (meistens ist dies der letzte Wochentag eines Monats) die gesamte Summe ab dem Zeitpunkt der Antragstellung nachgezahlt wird. Dennoch muss man damit rechnen, diese Zeit zunächst einmal irgendwie überbrücken zu müssen. Außerdem kann man nach acht Wochen Wartezeit einen Vorschuss beantragen, der aber nur bei einem vollständigen Antrag und vorbehaltlich der tatsächlichen Förderungshöhe gewährt wird. Wichtig für einen BAföG-Antrag ist außerdem ein eigenes Giro-Konto, damit das BAföG auch direkt an die beantragende Person ausgezahlt werden kann. Hier ist es ratsam, sich rechtzeitig bei den Banken und Sparkassen über entsprechende Studentenangebote zu informieren. Die meisten Geldhäuser gewähren Studierenden und Schülern kostenlose Girokonten.

Ein weiterer praktischer Hinweis hinsichtlich der BAföG-Anträge ist das Führen eines BAföG-Ordners vom ersten Tag an. Hier sollten Kopien jedes Dokumentes, das zum oder vom Amt geschickt wurde, abgeheftet werden. Auf diese Weise kann man während der oft jahrelangen Abhängigkeit von BAföG-Amt den Überblick behalten. Außerdem sind somit sämtliche Nachweise, etwa Zahlungsbelege, Kontoauszüge und Schriftverkehr, im Ernstfall schnell bei der Hand. Auch Emails sollten abgeheftet werden. Bei telefonischen Gesprächen empfiehlt es sich, Notizen anzufertigen und diese ebenfalls aufzuheben. Bei Streitigkeiten oder Rückfragen ist man somit in der komfortablen Situation, die eigene Position belegen zu können. Sollte man nach der Antragstellung bemerken, dass sie die eigenen Modalitäten geändert haben und man lieber auf das BAföG verzichtet, kann man den Antrag jederzeit zurückziehen. Dies sollte dem Amt aus Gründen der Solidarität schnellstmöglich gemeldet werden, damit dieses sich unnötige Arbeit sparen und andere Anträge schneller beurteilen kann. Prinzipiell kann man jedoch auch nach Erhalt des BAföG-Bescheides durch eine formlose Erklärung von seinem Antrag zurücktreten. Dabei muss lediglich die Widerspruchsfrist beachtet werden. Sollte diese jedoch überschritten werden, ist der Rücktritt erst im nächsten Jahr beziehungsweise nach dem Ablauf des bewilligten Zeitraumes möglich. Daher sollte man die Antragstellung prinzipiell erschöpfend durchdenken!