Abi-Rechner
Für das Jahr 2024 – Abiturnote berechnen

Abiturnote berechnen

Errechne jetzt in wenigen Schritten die Abiturnote (Numerus Clausus)  für das aktuelle Jahr 2023/2024.

Auslands-BAföG

Für die Bewilligung von Auslands-BAföG, welches im Falle von Auslandssemester oder Auslandspraktikum beantragt werden kann, entscheidet das Auslands-BAföG-Amt. Notwendig ist dafür, dass ein Auslands-BAföG-Antrag gestellt wird. Die Grundlagen für die Bewilligung von BAföG im Ausland legen die Paragraphen § 5 BAföG und § 16 BAföG fest. Die Auslands-BAföG-Höhe bemisst sich dabei nach ähnlichen Kriterien wie die Zuschüsse durch das Inlands-BAföG, jedoch übersteigt der Auslands-BAföG-Höchstsatz den für das Inlands-BAföG in der Regel.

Die Auslands-BAföG-Dokumente sind dieselben wie für das Inlands-BAföG, nur das hier zusätzlich das Formblatt 6 eingereicht werden muss (vgl. dazu das Kapitel über „BAföG Formblatt“). Wenn bereits vor dem Entscheid über den Antrag die Notwenigkeit besteht, die Lebenssituation im Ausland zu kalkulieren, kann man das Auslands-BAföG schon im Vorfeld berechnen. Dazu kann der Auslands-BAföG-Rechner benutzt werden. Dieser wird jedes Jahr aktualisiert, sodass der Auslands-BAföG-Höchstsatz 2016 im Auslands-BAföG-Rechner 2016 erfasst ist.

Allgemein gültig kann die Frage „Wie hoch ist Auslands-BAföG?“ jedoch auch mit diesem nützlichen Online-Werkzeug nicht beantwortet werden, da es eine Einkommensgrenze für Auslands-BAföG gibt. Somit ist die Höhe des Auslands-BAföGs genau wie die des normalen Studenten-BAföGs im Inland von der eigenen finanziellen Situation beziehungsweise der der Eltern oder des Ehepartners abhängig. Wird die Auslands-BAföG-Einkommensgrenze der Eltern überschritten und der Anspruch auf staatliche Leistungen damit verwirkt, gibt es noch die Möglichkeit der Förderung im Rahmen eines Auslands-BAföG-Stipendiums.

Wer bekommt Auslands-BAföG?

Prinzipiell gilt, dass in der EU und der Schweiz Ausbildungen an Universitäten, Fachhochschulen, Hochschulen und Akademien bis zum Abschluss gewährt werden kann. Auch Auslands-BAföG für Schüler kann gezahlt werden. Dies gilt ebenfalls, wenn nur ein Semester im Ausland studiert wird. Auch die Bachelorarbeit oder Masterarbeit kann in diesen Rahmen geschrieben werden, selbst im Fernstudium, ohne dass das Amt den Antrag automatisch ablehnen könnte. Jedoch gilt, dass Auslandsaufenthalte, die Teil einer Inlandsausbildung sind und außerhalb der EU abgeleistet werden, nur bis zu einem Jahr förderungsfähig sind.

Die Mindestdauer für die zu fördernden Auslandsaufenthalte beträgt sechs Monate. Dabei müssen die notwenigen Kenntnisse der jeweiligen Unterrichts- und Landessprache nachgewiesen werden. Teil der durch die Auslandsförderung unterstützten Auslandsausbildung können auch Auslandspraktika sein. Dabei muss jedoch der Zusammenhang mit der Ausbildung an einer förderungsberechtigten Inlandsbildungseinrichtung erbracht werden. Dies geschieht in der Regel über einen korrespondierenden Paragraphen in der Studienordnung oder eine Bestätigung durch das Studierendensekretariat. Aus dieser muss klar hervorgehen, dass das Praktikum den Anforderungen der Prüfungsordnung genügt. Wichtig ist hier, dass es sich bei dem Praktikum um ein Pflichtpraktikum handeln muss, wenn der BAföG-Antrag für Auslands-BAföG erfolgreich sein soll. Die Dauer des Praktikums darf dabei zwölf Wochen nicht unterschreiten. Im Vergleich zum Inlands-BAföG im Ausland BAföG durch folgende Zuschläge erhöht:

Welche Zusatzleistungen sind im Auslands-BAföG inbegriffen?

Es gibt eine Ausgleichszahlung für eventuell anfallende Studiengebühren von bis zu 4600€ für eine Maximaldauer von einem Jahr. Zusätzlich können innerhalb Europas für jeweils eine Hinfahrt und eine Rückfahrt 250 Euro erstattet werden. Im nicht europäischen Ausland steigt dieser Betrag auf 500 Euro. Bei Schülern können in Härtefällen auch zwei Hinfahrten und Rückfahrten bezahlt werden. Außerdem werden unter Umständen anfallende Zusatzkosten, die durch die Krankenversicherung und die Pflegeversicherung hervorgerufen werden können, gedeckt. Zu guter Letzt werden die von Deutschland abweichenden Lebenserhaltungskosten kalkuliert und durch einen entsprechend angepassten Grundbedarfs-Betrag ausgeglichen.

Bei diesen Regelungen sind prinzipiell alle Auszubildende den Studierenden gleichgestellt. Deren Bedarf ist in § 13 BAföG geregelt. Grundsätzlich erfolgt die Leistung dieser Zuschläge in derselben Form, in welcher auch die Grundförderung ausgezahlt wird. Die einzige Ausnahme bildet hier der Zuschlag zu den Studiengebühren, denn dieser wird in voller Höhe als Zuschuss gewährt. Das bedeutet, dass die bis zu 4600 Euro später nicht zurückgezahlt werden müssen. Die Frage „Bekomme ich Auslands-BAföG?“ kann letzten Endes nur durch die Auslands-BAföG-Ämter beantwortet werden, welchen die Auslands-BAföG Dokumente zugesendet werden müssen.

Insgesamt existieren 18 verschiedene Auslandsämter, die für jeweils zugewiesene Staaten verantwortlich sind. Möchte man Auslands-BAföG beantragen, muss das Auslands-BAföG-Antragsformular bei der entsprechenden Dienststelle eingereicht werden. Auf der Seite des Bundesministeriums für Forschung und Bildung kann man in Erfahrung bringen, welches Amt für die individuell gewählte Zielregion zuständig ist und infolgedessen den Antrag bearbeiten wird.
Möchte man sich bereits im Vorfeld durch die Nutzung eines Auslands-BAföG-Rechners eine Vorstellung von der erwartbaren Höhe der Raten machen, sollte man trotzdem realistisch bleiben. Zwar können die Informationen aus dem BAföG-Rechner für das Ausland eine wertvolle Erstorientierung darstellen. Die Letztinstanz bleibt jedoch das Auslands-BAföG-Amt.