Zum Inhalt springen

BAföG-Formblätter

BAföG Formblatt: Welche Formulare brauchst du?

Für einen Erstantrag brauchst du fast immer drei BAföG Formblätter: Formblatt 1 (dein Antrag), Formblatt 2 (Bescheinigung der Hochschule oder Schule) und Formblatt 3 (Einkommenserklärung, je Elternteil eines). Alle anderen Formblätter brauchst du nur in bestimmten Situationen. Die aktuellen PDF-Versionen findest du bei den Formblätter auf bafög.de. Wenn du BAföG Digital nutzt, fragt der Assistent die Angaben Schritt für Schritt ab (Stand: September 2026).

Alle BAföG-Formblätter im Überblick
Download:ExcelPDFCSV
FormblattInhaltWer füllt ausWann nötig
1Antrag auf Ausbildungsförderungduimmer beim Erstantrag
2Bescheinigung nach § 9 BAföGSchule oder Hochschuleimmer (ersetzbar durch Immatrikulationsbescheinigung mit Vermerk nach § 9 BAföG)
3Einkommenserklärungjeder Elternteil, ggf. Ehegatte oder Lebenspartneraußer bei elternunabhängigem BAföG
4Kinder der auszubildenden Personduwenn du Kinder unter 14 hast
5Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföGHochschuleab dem 5. Fachsemester (ECTS-Nachweis als Ersatz möglich)
6Ausbildung im Ausland (Zusatzblatt)dufür Auslands-BAföG
7Aktualisierung des Einkommensduwenn Eltern oder Ehegatte jetzt deutlich weniger verdienen
8Antrag auf Vorausleistungduwenn Eltern nicht zahlen oder keine Angaben machen
9FolgeantragduWeiterförderung im Studium beim selben Amt ohne Lücke
10Verlängerung über die Förderungshöchstdauer (Zusatzblatt)duwenn du länger als die Regelstudienzeit brauchst

Die Formblätter im Einzelnen

Formblatt 1: Antrag auf Ausbildungsförderung

Das Herzstück deines Antrags. Hier trägst du deine persönlichen Daten, deinen Ausbildungsweg, deine Wohnsituation, deine Krankenversicherung, dein Einkommen und dein Vermögen ein. Beim Vermögen zählt der Stand am Tag der Antragstellung. Das Amt kann die Angaben über einen Datenabgleich mit dem Bundeszentralamt für Steuern prüfen.

Formblatt 2: Bescheinigung nach § 9 BAföG

Das Formblatt füllt deine Hochschule oder Schule aus. Viele Hochschulen stellen stattdessen eine Immatrikulationsbescheinigung mit dem Vermerk „nach § 9 BAföG“ aus, oft zum Selbstausdrucken. Die reicht dann.

Formblatt 3: Einkommenserklärung

Jeder Elternteil füllt ein eigenes Formblatt 3 aus, auch wenn die Eltern getrennt leben. Bist du verheiratet, braucht es auch eins von deinem Ehepartner. Darin stehen das Einkommen aus dem vorletzten Kalenderjahr und die Geschwister. Dazu gehört der Steuerbescheid. Formblatt 3 entfällt, wenn du elternunabhängig gefördert wirst.

Formblatt 4: Kinder der auszubildenden Person

Brauchst du nur, wenn du selbst Kinder unter 14 hast. Dann bekommst du den Kinderbetreuungszuschlag von 160 Euro je Kind.

Formblatt 5: Leistungsbescheinigung

Ab dem 5. Fachsemester musst du nachweisen, dass du im Studium normal vorankommst (§ 48 BAföG). Das Formblatt füllt deine Hochschule aus, frühestens ab Beginn des 4. Semesters. Statt Formblatt 5 kannst du meist eine Übersicht deiner ECTS-Punkte einreichen.

Formblatt 6: Ausbildung im Ausland

Das Zusatzblatt für jedes Auslandssemester, Auslandspraktikum oder Studium im Ausland. Es geht an das zuständige Auslandsamt. Details findest du beim Auslands-BAföG.

Formblatt 7: Aktualisierung des Einkommens

Verdienen deine Eltern oder dein Ehepartner im laufenden Bewilligungszeitraum deutlich weniger als im vorletzten Jahr, rechnet das Amt auf Antrag mit dem aktuellen Einkommen. Der Antrag muss bis zum Ende des Bewilligungszeitraums gestellt sein. Das BAföG wird dann unter Vorbehalt gezahlt und später endgültig berechnet.

Formblatt 8: Antrag auf Vorausleistung

Zahlen deine Eltern den angerechneten Unterhalt nicht oder machen sie keine Angaben, kann das Amt vorleisten. Es holt sich das Geld dann von deinen Eltern. Auch dieser Antrag muss vor Ende des Bewilligungszeitraums gestellt sein.

Formblatt 9: Folgeantrag

Studierende können damit ihre Förderung für ein weiteres Jahr beantragen, wenn das Amt gleich bleibt und keine Förderlücke entsteht. Mehr dazu beim BAföG-Folgeantrag.

Formblatt 10: Verlängerung über die Förderungshöchstdauer

Brauchst du länger als die Regelstudienzeit, zum Beispiel wegen Krankheit, Pflege von Angehörigen, Kindererziehung oder Gremienarbeit, beantragst du mit diesem Zusatzblatt eine Verlängerung.

Tipps zum Ausfüllen

  • Nutze immer die aktuelle Version der Formblätter. Ältere Versionen können zu Rückfragen führen.
  • Die PDFs kannst du am Computer ausfüllen und speichern. Auch die Namenswiedergabe statt Unterschrift ist inzwischen am PC möglich.
  • Die Farben helfen: petrol füllst du selbst aus, rot deine Eltern oder dein Ehepartner, gelb die Ausbildungsstätte.
  • Beantworte alle Fragen. Fehlende Angaben verzögern die Bearbeitung.

Wie der ganze Ablauf funktioniert, erklärt die Seite zum BAföG-Antrag.

Häufige Fragen

Welche Formblätter brauche ich beim Erstantrag?

Formblatt 1, Formblatt 2 oder die Bescheinigung nach § 9 BAföG und für jeden Elternteil ein Formblatt 3. Formblatt 4 nur, wenn du eigene Kinder unter 14 hast.

Wo bekomme ich die BAföG-Formblätter?

Als PDF auf bafög.de, auf Papier beim Amt für Ausbildungsförderung oder digital über BAföG Digital, wo du keine einzelnen Formblätter mehr ausfüllen musst.

Was ist Anlage 1 und Anlage 2 zum Formblatt 1?

Diese Anlagen gab es in älteren Versionen. In der aktuellen Fassung gehören die Angaben zum Ausbildungsweg in Formblatt 1, die Angaben zu eigenen Kindern in Formblatt 4.

Muss mein getrennt lebender Vater auch Formblatt 3 ausfüllen?

Ja. Grundsätzlich gibt jeder Elternteil eine eigene Einkommenserklärung ab. Weigert er sich, hilft der Antrag auf Vorausleistung mit Formblatt 8.