Abi-Rechner
Für das Jahr 2024 – Abiturnote berechnen

Abiturnote berechnen

Errechne jetzt in wenigen Schritten die Abiturnote (Numerus Clausus)  für das aktuelle Jahr 2023/2024.

BAföG Formblatt

Die Formblätter, welche für den BAföG-Antrag ausgefüllt werden müssen, können alle im Internet heruntergeladen werden. Sie sind auf der Homepage des Bundesministeriums für Bildung und Forschung im PDF-Format vorfindbar. Nach dem Download können die Dokumente direkt ausgefüllt werden. Wer auf keinen Internetzugang oder Drucker o.ä. zugreifen kann, hat die Möglichkeit die Bögen direkt beim Amt kostenlos zu erhalten. Wichtig ist dabei darauf zu achten, die aktuelle Version der BAföG-Formblätter zu verwenden und keine veraltete aus den Vorjahren. Insgesamt besteht der BAföG-Antrag aus acht Formblättern und zwei Anlage-Blättern.

Das achtseitige Formblatt 1 ist von diesen das umfangreichste. Es enthält die personenbezogenen Angaben sowie einkommensbezogene Informationen. Die Anlage 1 zum Formblatt 1 erfasst den schulischen und beruflichen Werdegang. Die Anlage 2 ist dann relevant, wenn man zum Zeitpunkt des Bewilligungsraumes eigene Kinder hat. In diesem Fall werden Aufschläge gezahlt.

Formblatt 2 ist von der Ausbildungsstätte auszufüllen. Formblatt 3 ist mit vier Seiten vergleichsweise umfangreich. Hier müssen die Eltern des Antragstellenden ihre personen- und einkommensbezogenen Angaben machen. Auch weitere Kinder müssen hier eingetragen werden.

Formblatt 4 ist nur bei der ausdrücklichen Aufforderung seitens des Amtes nötig. Formblatt 5 erfasst die im Rahmen der durch das BAföG geförderten Ausbildung erbrachten Leistungspunkte. Es wird nur benötigt, wenn nach dem vierten Semester über eine Weiterförderung entschieden wird. Formblatt 6 ist das Zusatzblatt für eine Ausbildung im Ausland und die Grundlage für eine Bewerbung für das Auslands-BAföG.

Formblatt 7 ist auszufüllen, wenn sich innerhalb des Bewilligungszeitraumes die Einkommensverhältnisse des Antragstellers geändert haben und der BAföG-Satz dadurch angepasst werden muss.

Formblatt 8 schließlich ist für einen Antrag auf Vorausleistungen einzureichen. Falls der Antragsteller nicht bei den eigenen Eltern wohnhaft ist oder in einem Haus oder eine Wohnung, die den Eltern zu mindestens 50% gehört, muss dies nachgewiesen werden. Seit dem Oktober 2010 ist dafür jedoch keine Mietbescheinigung mehr erforderlich. In der Regel genügen eine Kopie des Mietvertrages oder die Meldebestätigung. In Studentenwohnheimen werden Mietkostenbescheinigungen häufig noch ausgestellt. Falls dies jedoch nicht geschieht, sind hier äquivalente Nachweise statthaft.

Außerdem ist wichtig, dass die in den Formblättern gemachten Angaben meistens nicht ausreichen, um alle Unklarheiten zu beseitigen. Vielmehr sind ergänzende Erläuterungen und Nachweise erforderlich. Diese können gesondert vom Hauptantrag eingereicht werden, jedoch beginnt die Bearbeitung erst nach dem Eintreffen aller notwendigen Informationen. Unter Umständen können hier weitere Zusatzerklärungen nötig werden. So kann es zum Beispiel sein, dass der Kontakt zu den Eltern oder einem Elternteil aus verschiedenen Gründen nicht möglich ist oder es keinen bekannten Aufenthaltsort gibt. Hier wird die Erklärung nach § 11 Abs. 2a BAföG relevant. Ein anderer Spezialfall tritt ein, wenn die Einkommensteuerbescheide des vorletzten Kalenderjahres noch nicht zur Verfügung stehen. Hierbei kommt die Erklärung nach § 24 Abs. 2 BAföG zur Anwendung. Wird ein Härtefreibetrag aufgrund außergewöhnlicher Belastungen, vor allem wegen einer Schwerbehinderung, beantragt, muss man sich auf die Erklärung nach § 25 Abs. 6 BAföG stützen. Schüler und Schülerinnen, die nur in dem Fall BAföG-berechtigt sind, dass Schulen in der Nähe des Wohnortes der Eltern nicht zur Verfügung stehen und deswegen eine zusätzliche Wohnung angemietet werden muss, benötigen die Erklärung nach § 12 Abs. 2 BAföG.