Abi-Rechner
Für das Jahr 2024 – Abiturnote berechnen

Abiturnote berechnen

Errechne jetzt in wenigen Schritten die Abiturnote (Numerus Clausus)  für das aktuelle Jahr 2023/2024.

Meister-BAföG

Meister-BAföG, manchmal auch Techniker-BAföG genannt, soll Fachkräfte dabei unterstützen, ihre eigene Fortbildung zu finanzieren. Das staatliche Programm ermöglicht es, bereits vorhandene Kenntnisse und Fähigkeiten weiter auszubauen, ohne in finanzielle Not zu geraten. Um das Meister-BAföG zu beantragen, muss man jedoch die Voraussetzung einer ersten abgeschlossenen Berufsausbildung erfüllen. Hingegen existieren keine Altersgrenzen, sodass man prinzipiell in jedem Lebensabschnitt von einem bewilligten Meister-BAföG-Antrag profitieren kann.

Grundsätzlich handelt es sich bei dem Meister-BAföG um eine rein individuelle Förderung. Demgemäß orientiert sich die Höhe der Unterstützung an der eigenen finanziellen Situation. Das prioritäre Ziel besteht immer darin, die Kosten einer Weiterbildung zu reduzieren und damit den beruflichen Aufstieg zu fördern. Deshalb wird das Meister-BAföG seit dem 01.08.2016 auch offiziell als Aufstiegs-BAföG bezeichnet.

Wie hoch ist das Meister-BAföG?

Bereits vor der Antragstellung kann man mittels des Meister-BAföG-Rechners kalkulieren, wie hoch die finanzielle Unterstützung ausfallen könnte. Die Zahlenwerte kann man hier sowohl für ein Meister-BAföG in Teilzeit berechnen als auch für ein Meister-BAföG in Vollzeit. Allgemein sollte man wissen, dass sich die Leistungen an mehreren Faktoren orientieren. So beträgt der Grundbedarf des Antragstellers 372 Euro. Der Wohnbedarf wird gegenwärtig mit einem Betrag von 250 Euro beziffert. Für die Krankenversicherung wird ein Zuschlag von 71 Euro gewährt, für die Pflegeversicherung gibt es weitere 15 Euro. Schließlich existiert ein Erhöhungsbetrag von 60 Euro, sodass für Alleinstehende ein Förderhöchstbetrag von 768 Euro zustande kommt.

Für Kinder und Ehepartner gibt es weitere Zuschläge. So kann eine alleinstehende Person mit Kind bis zu 1003 Euro Förderung erhalten. Derselbe Betrag gilt, wenn die antragstellende Person kinderlos und mit einem Partner verheiratet ist. Wenn der Antragsteller verheiratet ist und ein Kind hat, dann kann er einen BAföG-Satz von bis zu 1238 Euro erhalten, bei zwei Kindern sogar bis zu 1473 Euro.

Das AFBG sieht darüber hinaus vor, dass anfallende Kosten für die Vorbereitungsmaßnahmen der Weiterbildung von bis zu 15.000€ ebenfalls förderungsfähig sind. Dabei wird ein staatlicher Zuschuss von 40 Prozent gewährt. Der Rest des Maßnahmenbeitrages kann durch ein zinsgünstiges Darlehen beglichen werden. Auch die Materialkosten können zu 50 Prozent durch Zuschüsse des Staates finanziert werden und zur anderen Hälfte durch ein Darlehen. Der Maximalbetrag ist hier auf 2000 Euro festgeschrieben.

Wie wird Meister-BAföG beantragt?

Um einen Antrag auf Meister-BAföG zu beantragen und sich seine berufliche Aufstiegsphase fördern zu lassen, müssen zunächst die sieben Formblätter (A bis G) ausgefüllt werden. Diese sind online als PDF-Datei zum Download verfügbar oder in Papierform bei den entsprechenden Ämtern erhältlich. Die Ämterzuständigkeiten sind dabei nach dem Wohnortprinzip geregelt. Die gebührenfreie AFBG-Hotline 0800/6 22 36 34 gibt darüber Auskunft, an welches Amt man sich zu wenden hat.

Wie auch beim normalen BAföG oder beim Auslands-BAföG sind auch für den Antrag auf Meister-BAföG Fristen zu beachten, welche nicht überschritten werden dürfen. Wichtig ist hier vor allem, den Antrag unbedingt vor dem Ausbildungsbeginn beziehungsweise der angestrebten Maßnahme zu stellen. Dies gilt auch für alle weiteren Anträge, zum Beispiel auf Unterhaltsleistungen oder Zuschläge für die Kinderbetreuung. Je früher das entsprechende Formblatt eingereicht wird, desto besser.

Welche Dokumente konkret ausgefüllt und eingesendet werden müssen, hängt von den persönlichen Lebensverhältnissen und der Art der angestrebten Aufstiegsfortbildung ab. Die Förderung selbst erfolgt ab dem Monat des Ausbildungsbeginns beziehungsweise des Semesterstarts des Fernstudiums. Rückwirkend können keine Gelder beansprucht werden, weshalb die Fristwahrung oberste Priorität hat. Wer zusätzlich zum Meister-BAföG noch einen separaten Antrag stellt, kann unter Umständen auch Zuschüsse für die Zeit der Prüfungsvorbereitung erhalten. Die Anträge müssen alle beim lokal zuständigen BAföG-Amt abgeben werden.

Sollten neben der staatlichen Leistung auch ein Darlehen aufgenommen werden, ist jedoch die zentrale Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), welche ihren Sitz in Bonn hat, zuständig. Wenn nach dem BAföG-Bescheid der Bedarf an einem zinsgünstigen Darlehen bestehen sollte, dann muss ein entsprechender Darlehensvertrag binnen drei Monaten nach Erhalt des BAföG-Bescheids abgeschlossen werden. Die Tilgung beginnt vertragsgemäß spätestens sechs Jahre nach Aufnahme der des ersten Maßnahmenabschnittes oder spätestens zwei Jahre nach dem Ende der Weiterbildung.