Abi-Rechner
Für das Jahr 2024 – Abiturnote berechnen

Abiturnote berechnen

Errechne jetzt in wenigen Schritten die Abiturnote (Numerus Clausus)  für das aktuelle Jahr 2023/2024.

BAföG Rückzahlung

Von der BAföG-Rückzahlung sind von vornherein nur Studierende an Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen und Akademien betroffen. Hingegen müssen Schüler ihr BAföG nicht zurückzahlen, da dieses nicht nur zur Hälfte, sondern vollständig als Staatsdarlehen gewährt wird. Damit sind Rückzahlungsverpflichtungen hier ausgeschlossen. Hierbei gilt es zu beachten, dass einige Fachakademien und einige der Höheren Fachhochschulen in die Gruppe 3 der Schularten eingeordnet sind und daher wie Universitäten behandelt werden. Das BAföG als Vollzuschuss wird hingegen nur für die Schularten der Gruppen 1 und 2 ausgezahlt. Wer sich schon im Vorfeld über seine individuellen Rückzahlungsmodalitäten informieren möchte, kann entweder mit dem BAföG-Rechner die Rückzahlung berechnen, oder aber bezüglich der BAföG-Rückzahlung Kontakt mit dem Amt aufnehmen. Dabei muss jedoch immer die zuständige Dienststelle angesprochen werden. So kann beispielsweise für Studierende der Universität Saarbrücken nur das BAföG-Amt Saarbrücken die gewünschten Auskünfte erteilen. Die BAföG Rückforderung wird durch das Bundesverwaltungsamt (BVA), welches seinen Sitz in Köln hat, vollzogen. Das Amt ist dafür jedoch auf die aktuelle Adresse des BAföG-Empfängers angewiesen. Wird es versäumt diese zu aktualisieren, drohen Strafzahlungen von 25 Euro. Sollte die Anschriftenermittlung durch das Amt so lange brauchen, dass es zu einem Verzug der Rückzahlungsraten kommt, sind zusätzlich Verzugszinsen zu entrichten.

Grundsätzlich wird das BAföG zur Hälfte als staatlicher Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Staatsdarlehen ausgezahlt. Seit 2001 ist die Maximalhöhe der Schulden zudem auf 10.000 Euro begrenzt. Sollte nach dem Bachelor ein ebenfalls BAföG-gefördertes Masterstudium folgen, werden beide Studienabschnitte dabei zusammengerechnet. Diese Richtlinien gelten jedoch einzig für ein BAföG-Staatsdarlehen, welches nicht mit einem BAföG-Bankdarlehen verwechselt werden darf! In diesem Fall handelt es sich nicht um einen anteiligen Zuschuss und es gibt auch keine Schuldenbegrenzung.

Beim BAföG wird die erste Rückzahlungsrate in der Regel fünf Jahre nach dem Verstreichen der Förderungshöchstdauer eingefordert. Dies bezieht sich jedoch immer auf Bachelorstudiengänge! Wer nach seinem ersten Hochschulabschluss also noch zwei Jahre einen Master macht, muss in drei Jahren mit den Rückzahlungen beginnen. Im Falle eines Fachrichtungswechsels ist für die Definition der Förderungshöchstdauer der zuletzt absolvierte Studiengang relevant. Das zuständige Amt informiert über die anstehende Rückforderung sechs Monate im Voraus. Dabei werden auch die Details der Ratenhöhe mitgeteilt. Möchte man sich bereits vor der offiziellen Informierung durch das Amt über die zu erwartende Ratenhöhe ein Bild machen, bietet sich der BAföG-zurückzahlen-Rechner an. Damit lässt sich näherungsweise die tatsächliche Höhe der BAföG-Rückzahlung berechnen. Geht es um eine Bildungskredit-Rückzahlung, dann muss ein separater Rechner verwendet werden. Es wurde erklärt, dass bei der BAföG-Rückzahlung der Maximalbetrag auf 10.000 Euro festgesetzt ist.

Wichtig ist für die BAföG-Empfänger jedoch auch, wie hoch die Ratenzahlungen ausfallen. Diese belaufen sich gegenwärtig auf 315 Euro pro Quartal. Jedoch wird dieser Betrag ab 2019 auf 390 Euro ansteigen. Gesetzt dem Fall, dass das Nettoeinkommen des ehemaligen BAföG-Empfängers so gering ist, dass die geltenden Freibeträge unterschritten werden, kann diese Quartalsrate jedoch nach unten angepasst werden. Die Freibeträge belaufen sich auf 1145 Euro für den ehemaligen BAföG-Empfänger sowie 570 Euro für den Ehegatten und 520 Euro für jedes Kind. Ein Alleinstehender ohne Kind mit einem Nettoeinkommen von 1700 Euro befindet sich 355 Euro über dem Freibetrag. Er muss also die Rückzahlungsraten in voller Höhe leisten. Hat er jedoch ein Kind, dann erhöht sich sein persönlicher Freibetrag von 1145 Euro auf 1665 Euro. Damit befindet er sich mit seinem Nettoeinkommen nur noch 35 Euro über dem Freibetrag. Deshalb müsste er monatlich lediglich 35 Euro begleichen beziehungswese 105 Euro im Quartal. Ist er zusätzlich zu seinem Kind noch verheiratet, dann steigt sein Freibetrag noch einmal um 570 Euro an. Damit befände sich sein Nettoeinkommen unter dem Freibetrag und er müsste keine Rückzahlungen leisten. Hier ist es wichtig zu wissen, dass bei der BAföG-Rückzahlung Ehepartner nicht in die Pflicht genommen werden können. Die Schulden sind nicht auf dritte Personen übertragbar. Genauere Informationen über die Höhe der Raten sind über den BAföG-Rechner, der die Rückzahlung genau kalkuliert, zu erhalten. Weiterhin wichtig ist, bei der BAföG-Rückzahlung Kontonummer und Kontostand ordnungsgemäß anzugeben. Bei Falschaussagen drohen hier Bußgelder.