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BAföG-Rückzahlung

BAföG-Rückzahlung: Das Wichtigste zuerst

Bei der BAföG-Rückzahlung zahlst du als Studentin oder Student nur die Hälfte deiner Förderung zurück. Das Darlehen ist zinslos und auf 10.010 Euro begrenzt. Die erste Rate ist fünf Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer fällig. Du zahlst mindestens 130 Euro im Monat. Wer wenig verdient, kann sich freistellen lassen (Stand: September 2026).

BAföG-Rückzahlung: die Regeln im Überblick
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PunktRegelRechtsgrundlage
Anteil Darlehen50 % der Förderung, zinslos§ 17 Abs. 2, § 18 Abs. 2 BAföG
Beginn5 Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer§ 18 Abs. 4 BAföG
Monatsratemindestens 130 €, meist vierteljährlich eingezogen§ 18 Abs. 3, 7 BAföG
Obergrenze77 Raten, also höchstens 10.010 €; Rest wird erlassen§ 18 Abs. 13 BAföG
Laufzeithöchstens 20 Jahre, danach Erlass bei ordnungsgemäßer Zahlung§ 18 Abs. 3, 12 BAföG
Wenig EinkommenFreistellung auf Antrag bei bis zu 1.690 € Einkommen (plus 850 € Ehegatte, 770 € je Kind)§ 18a BAföG
Vorzeitig zahlenNachlass von 5 % bis 21,5 % je nach Ablösebetrag§ 18 Abs. 10 BAföG, § 6 DarlehensV
Volldarlehen (z. B. Studienabschlusshilfe)komplett zurückzahlen, Beginn 3 Jahre nach Förderungshöchstdauer, keine 10.010-€-Grenze§ 17 Abs. 3, § 18 Abs. 5 BAföG

Wer muss zurückzahlen?

Nur Studierende an Hochschulen, Akademien und Höheren Fachschulen. Bei ihnen ist das BAföG zur Hälfte Zuschuss und zur Hälfte Darlehen (§ 17 BAföG). Schülerinnen und Schüler bekommen BAföG als vollen Zuschuss und zahlen nichts zurück. Auch der Kinderbetreuungszuschlag und die Studienstarthilfe sind Zuschüsse.

Wann die Rückzahlung beginnt

Die erste Rate ist fünf Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer fällig (§ 18 BAföG). Die Förderungshöchstdauer entspricht der Regelstudienzeit und steht in deinem BAföG-Bescheid. Maßgeblich ist der zuletzt mit Darlehen geförderte Studiengang. Wer also nach dem Bachelor einen Master mit BAföG macht, beginnt entsprechend später.

Rechtzeitig vorher schickt dir das Bundesverwaltungsamt (BVA) in Köln einen Bescheid mit der Höhe deiner Schuld. Deshalb ist es wichtig, dass du dem BVA jede neue Adresse mitteilst. Das geht online. Kann das BVA dich nicht erreichen, entstehen Kosten.

Wie viel du zurückzahlst

Du zahlst in Raten von mindestens 130 Euro im Monat. Das BVA zieht sie in der Regel für drei Monate zusammen ein. Nach 77 Monatsraten ist Schluss, auch wenn deine Schuld eigentlich höher war. Damit liegt die Obergrenze bei 77 mal 130 Euro, also 10.010 Euro. Der Rest wird erlassen.

Beispiel: Du hast im Bachelor und Master insgesamt 40.000 Euro BAföG bekommen. Davon sind 20.000 Euro Darlehen. Du zahlst trotzdem höchstens 10.010 Euro zurück.

Spätestens nach 20 Jahren ist die restliche Schuld erlassen, wenn du nicht oder nur geringfügig gegen deine Zahlungs- und Mitwirkungspflichten verstoßen hast.

Wenig Einkommen? Freistellung beantragen

Verdienst du nach dem Studium wenig, kannst du dich auf Antrag von der Rückzahlung freistellen lassen (§ 18a BAföG). Das gilt, soweit dein Einkommen 1.690 Euro im Monat nicht um mindestens 42 Euro übersteigt. Für einen Ehepartner kommen 850 Euro, für jedes Kind 770 Euro dazu. Liegt dein Einkommen knapp darüber, kann die Rate verringert werden. Beim ersten Antrag gilt die Freistellung meist für zwei Jahre, danach jeweils für ein Jahr. Zeiten der Freistellung verlängern die Rückzahlung, die Grenze von 20 Jahren bleibt.

Vorzeitig zahlen und sparen

Zahlst du dein Darlehen früher zurück, bekommst du auf Antrag einen Nachlass (§ 18 Abs. 10 BAföG und § 6 DarlehensV). Er ist gestaffelt: 5 Prozent bei bis zu 500 Euro, bei der Höchstschuld von 10.010 Euro sind es 21,5 Prozent. Du zahlst dann statt 10.010 Euro nur 7.857,85 Euro. Auch Teilbeträge ab 500 Euro sind nachlassfähig.

Nachlass bei vorzeitiger BAföG-Rückzahlung
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Ablösebetrag bis einschließlichNachlassZahlbetrag etwa
500 €5,0 %475 €
1.000 €6,0 %940 €
1.500 €7,0 %1.395 €
2.000 €8,0 %1.840 €
2.500 €9,0 %2.275 €
3.000 €9,5 %2.715 €
3.500 €10,5 %3.133 €
4.000 €11,5 %3.540 €
4.500 €12,0 %3.960 €
5.000 €13,0 %4.350 €
5.500 €14,0 %4.730 €
6.000 €14,5 %5.130 €
6.500 €15,5 %5.493 €
7.000 €16,0 %5.880 €
7.500 €17,0 %6.225 €
8.000 €18,0 %6.560 €
8.500 €18,5 %6.928 €
9.000 €19,5 %7.245 €
9.500 €20,0 %7.600 €
10.000 €21,0 %7.900 €
10.500 € (gilt für die Höchstschuld von 10.010 €)21,5 %7.857,85 € bei 10.010 €

Achtung bei Volldarlehen

Manche Förderungen gibt es nur als Volldarlehen, zum Beispiel die Hilfe zum Studienabschluss nach dem Ende der Förderungshöchstdauer. Dieses Darlehen zahlst du komplett zurück, die Grenze von 10.010 Euro gilt dafür nicht. Die Rückzahlung beginnt drei Jahre nach der Förderungshöchstdauer. Das Flexibilitätssemester ist davon nicht betroffen: Es wird wie normales BAföG zur Hälfte als Zuschuss gezahlt.

Zinsen nur bei Verzug

Das BAföG-Darlehen ist zinslos. Zinsen von 6 Prozent im Jahr fallen nur an, wenn du eine Rate um mehr als 45 Tage verspätet zahlst. Richte deshalb am besten ein SEPA-Lastschriftmandat ein.

Wie viel Darlehen in deinem Fall zusammenkommt, hängt von der Höhe deiner Förderung ab. Die schätzt du mit dem BAföG-Rechner. Die Grundlagen stehen im BAföG-Überblick.

Häufige Fragen

Wie viel BAföG muss ich maximal zurückzahlen?

Höchstens 10.010 Euro, also 77 Raten zu 130 Euro. Das gilt für Darlehen, die seit dem 1. September 2019 geleistet wurden. Für ältere Darlehen gilt eine Grenze von 10.000 Euro.

Wann muss ich mit der Rückzahlung anfangen?

Fünf Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer deines zuletzt geförderten Studiengangs. Das genaue Datum nennt dir das Bundesverwaltungsamt.

Lohnt sich die vorzeitige Rückzahlung?

Finanziell ja, wenn du das Geld übrig hast: Bei der Höchstschuld sparst du 21,5 Prozent, also rund 2.150 Euro.

Was passiert, wenn ich arbeitslos werde?

Dann stellst du beim Bundesverwaltungsamt einen Antrag auf Freistellung. Bei geringem Einkommen musst du nichts oder weniger zahlen.