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Schüler-BAföG

Schüler-BAföG: Die Antwort in Kürze

Schüler-BAföG bekommst du vor allem für eine schulische Berufsausbildung, für Fachoberschulen und Abendschulen. Für das Gymnasium oder eine andere allgemeinbildende Schule gibt es BAföG nur ab Klasse 10 und nur, wenn du nicht bei deinen Eltern wohnen kannst. Das Beste: Schüler-BAföG ist ein voller Zuschuss. Du musst nichts zurückzahlen (Stand: September 2026).

Welche Schulen werden gefördert?

  • Berufsfachschulen und Fachschulklassen ohne vorherige Berufsausbildung, wenn sie in mindestens zwei Jahren zu einem Berufsabschluss führen. Hier bekommst du BAföG auch, wenn du bei deinen Eltern wohnst.
  • Fachoberschulklassen, für die du eine abgeschlossene Berufsausbildung brauchst.
  • Abendhauptschulen, Abendrealschulen, Berufsaufbauschulen, Abendgymnasien und Kollegs.
  • Weiterführende allgemeinbildende Schulen ab Klasse 10, etwa die gymnasiale Oberstufe, außerdem andere Berufsfachschulklassen und Fachoberschulklassen ohne vorherige Berufsausbildung. Hier gibt es BAföG nur, wenn du nicht bei deinen Eltern wohnst (siehe unten).

Die Schule muss öffentlich, eine genehmigte Ersatzschule oder eine als gleichwertig anerkannte Ergänzungsschule sein (§ 2 BAföG).

Gymnasium, Oberstufe und Fachoberschule: nur mit eigener Unterkunft

Für die Oberstufe bis zum Abitur und für die Fachoberschule ohne vorherige Berufsausbildung gibt es BAföG nur, wenn du nicht bei deinen Eltern wohnst und außerdem einer dieser Fälle vorliegt:

  • Von der Wohnung deiner Eltern aus ist keine passende Schule in zumutbarer Zeit erreichbar.
  • Du führst einen eigenen Haushalt und bist oder warst verheiratet.
  • Du führst einen eigenen Haushalt und lebst mit mindestens einem eigenen Kind zusammen.

Wer bei den Eltern wohnt und aufs Gymnasium geht, bekommt also kein Schüler-BAföG. Wann ein Schulweg als unzumutbar gilt, regelt die Verwaltungsvorschrift. Frag im Zweifel dein Amt für Ausbildungsförderung.

Wie hoch ist das Schüler-BAföG?

Die Bedarfssätze hängen von der Schulart und deiner Wohnsituation ab (§ 12 BAföG):

Bedarfssätze beim Schüler-BAföG
Download:ExcelPDFCSV
Schulartbei den Elternnicht bei den Eltern
Weiterführende allgemeinbildende Schule ab Klasse 10 (z. B. gymnasiale Oberstufe)keine Förderung666 €
Fachoberschulklasse ohne vorherige Berufsausbildungkeine Förderung666 €
Berufsfachschule und Fachschulklasse ohne vorherige Berufsausbildung276 €666 €
Abendhauptschule, Abendrealschule, Berufsaufbauschule, Fachoberschulklasse mit vorheriger Berufsausbildung498 €775 €
Abendgymnasium, Kolleg, Fachschulklasse mit vorheriger Berufsausbildung442 € + 59 € = 501 €442 € + 380 € = 822 €

Bist du selbst kranken- und pflegeversichert, kommen wie bei Studierenden 102 und 35 Euro dazu. Für eigene Kinder unter 14 gibt es je 160 Euro. Vom Bedarf zieht das Amt das anrechenbare Einkommen deiner Eltern und dein eigenes Einkommen ab. Die Freibeträge sind dieselben wie im Studium: Deine Eltern haben verheiratet zusammen 2.540 Euro im Monat frei, du selbst 389 Euro nach Abzügen.

Weitere Voraussetzungen

  • Du bist bei Beginn der Ausbildung jünger als 45 Jahre.
  • Du bist Deutsche oder Deutscher oder hast einen passenden Aufenthaltsstatus.
  • Deine Ausbildung nimmt dich in Vollzeit in Anspruch.
  • Dein Vermögen liegt unter dem Freibetrag von 15.000 Euro, ab 30 Jahren 45.000 Euro.

Mehr dazu findest du bei den BAföG-Voraussetzungen.

Antrag stellen

Zuständig ist meist das Amt für Ausbildungsförderung in dem Kreis oder der Stadt, in der deine Eltern wohnen. Bei Abendgymnasien, Kollegs, Höheren Fachschulen und Akademien ist es das Amt am Ort der Schule. Du kannst den Antrag auch online über BAföG Digital stellen. Du brauchst die Formblätter 1, 2 (Schulbescheinigung) und 3 für jedes Elternteil. BAföG gibt es frühestens ab dem Monat, in dem der Antrag beim Amt ist. Stell ihn deshalb vor Beginn des Schuljahres.

Nach der Schule: Studium

Nach dem Abitur 2027 gibt es BAföG für das Studium, dann aber zur Hälfte als Darlehen. Wie viel dir zusteht, zeigt der BAföG-Rechner.

Häufige Fragen

Muss ich Schüler-BAföG zurückzahlen?

Nein. Schüler-BAföG ist ein Vollzuschuss. Das gilt für alle Schularten, nicht für Hochschulen, Akademien und Höhere Fachschulen.

Bekomme ich Schüler-BAföG für die Oberstufe am Gymnasium?

Nur wenn du nicht bei deinen Eltern wohnst und von dort keine passende Schule in zumutbarer Zeit erreichbar ist, oder wenn du verheiratet bist oder ein Kind hast. Dann liegt der Bedarf bei 666 Euro.

Wird mein Nebenjob angerechnet?

Bis 389 Euro im Monat nach Abzügen nicht. Das entspricht einem Minijob. Eine Ausbildungsvergütung wird dagegen voll angerechnet.

Bekomme ich Schüler-BAföG für eine duale Ausbildung?

Nein. Für eine betriebliche Ausbildung gibt es keine BAföG-Förderung. Hier kann die Berufsausbildungsbeihilfe der Agentur für Arbeit helfen.