Abi-Rechner
Für das Jahr 2024 – Abiturnote berechnen

Abiturnote berechnen

Errechne jetzt in wenigen Schritten die Abiturnote (Numerus Clausus)  für das aktuelle Jahr 2023/2024.

Schüler BAföG

Schüler-BAföG ermöglicht es gemäß den Angaben des Statistischen Bundesamtes gegenwärtig mehr als einer viertel Million Schülerinnen und Schüler in Deutschland, eine berufliche beziehungsweise weiterführende Schule zu besuchen. Dass Schüler BAföG beantragen können ermöglicht es ihnen, unabhängig von Einkommen und Vermögen der Eltern einen individuellen Bildungsweg einzuschlagen und somit persönliche und berufliche Ziele zu verwirklichen.

Wann bekomme ich Schüler-BAföG?

Wie auch bei den anderen BAföG-Arten müssen für das Schüler-BAföG Voraussetzungen erfüllt werden; die Bewilligung geschieht nicht automatisch. Schülerinnen und Schüler können einen Schüler-BAföG-Antrag stellen, insofern sie einen weiterführenden Schulabschluss oder aber einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss anstreben. In allgemeinbildenden Schulen steht Schülerinnen und Schülern diese Möglichkeit ab der Klasse 10 unter der Voraussetzung offen, dass die Schulbildung die Unterbringung in einer Wohnung außerhalb des Elternhauses notwendig macht. Andere Schulen, bei denen durch das BAföG finanzielle Unterstützung für die Schüler und Schülerinnen geleistet werden kann, sind Fachoberschulen, Berufsaufbauschulen und Abendgymnasien.

Laut amtlicher Definition wird der Schulweg als zu weit und die Ausbildung damit als förderungsfähig eingestuft, wenn man an mindestens drei Wochentagen mehr als zwei Stunden für den Hin- sowie den Rückweg benötigt. Hier werden auch Wartezeiten, etwa vor und nach dem Unterricht oder auf den Bus etc., einberechnet. Pro Kilometer, der zu Fuß zurückgelegt werden muss, können 15 Minuten geltend gemacht werden. Im Falle einer körperlichen Behinderung oder einer Krankheit können jedoch auch bei kürzeren Schulwegen BAföG-Zahlungen geleistet werden. Macht das BAföG-Amt jedoch eine Möglichkeit ausfindig, denselben Abschluss in der Nähe des elterlichen Wohnsitzes zu absolvieren, verfällt der BAföG-Anspruch.

Neben der Distanz zur Ausbildungsstätte stellt auch das Alter ein wichtiges Kriterium für die Bewilligung von Schüler-BAföG dar. Gemäß § 10 des BAföG-Gesetzes darf der oder die den Antrag Stellende bei Schulbeginn sein oder ihr dreißigstes Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Allerdings existieren hier gleich drei Ausnahmen: Erstens kann die Altersgrenze hoch gesetzt werden, wenn eine relevante Krankheit oder Behinderung nachgewiesen wird, die eine zeitigere Aufnahme der Ausbildung verhinderten. Zweitens kann die Altersgrenze vom Amt ignoriert werden, wenn man die zu fördernde Bildungsphase direkt im Anschluss an eine vorhergehende und für die nun folgende zwingend notwendige Ausbildungsphase absolviert. Drittens können Schüler, welche die Ausbildungsgrenze überschritten haben, Schüler-BAföG elternunabhängig beantragen.

Elternunabhängiges BAföG für Schüler

Auch Schülerinnen und Schüler können ihr BAföG elternunabhängig beantragen. Dabei ergibt sich der große Vorteil, dass die Bewilligungshöhe nicht vom Einkommen der Eltern abhängt. Dennoch wird beim Schüler-BAföG das Vermögen des Antragstellenden berücksichtigt. Pro Schüler beträgt der jährliche Freibetrag 4880 Euro brutto. Für nähere Informationen zum elternunabhängigen BAföG empfiehlt sich das entsprechende Kapitel dieses Ratgebertextes.

Wie hoch ist Schüler-BAföG?

Die Höhe der BAföG-Raten für Schüler kann nicht allgemeingültig angegeben werden, weil die Förderung einzelfallabhängig ist. Relevante Faktoren sind hier unter anderem die Schul- und Ausbildungsart, die Lebenssituation und gegebenenfalls das elterliche Einkommen. Beispielsweise können Schüler ohne bereits abgeschlossene Ausbildung, die während der Ausbildung bei den Eltern wohnen, 231 Euro monatlich erhalten. Liegt jedoch bereits ein erster Abschluss vor, steigt dieser Satz auf 418 Euro. Sollte man während der Ausbildung eine eigene Wohnung beziehen müssen, steigt die Höhe des BAföGs im ersten Fall auf 504, im zweiten Fall auf 587 Euro pro Monat. Wer sich bereits vor dem amtlichen Bescheid ein realistisches Bild über seine BAföG-Chancen verschaffen möchte, kann dies mit dem Schüler-BAföG-Rechner tun.

Besonderheiten Schüler-BAföG

Das Schüler-BAföG unterscheidet sich in zwei wesentlichen Punkten von den anderen BAföG-Arten. Im Gegensatz zum BAföG für Studierende sowie zum Meister- und Auslands-BAföG wird es vollständig als staatlicher Zuschuss gewährt. Schüler müssen also nichts zurückzahlen! Zweitens wird Schüler-BAföG so lange gewährt, wie der Schüler oder die Schülerin die Ausbildungsstätte besuchen. Ferien oder Jahrgangswiederholungen haben hier keine Konsequenzen.