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Für das Jahr 2024 – Abiturnote berechnen

Abiturnote berechnen

Errechne jetzt in wenigen Schritten die Abiturnote (Numerus Clausus)  für das aktuelle Jahr 2023/2024.

BAföG Voraussetzungen

Prinzipiell haben deutsche Studierende, Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten sowie Schülerinnen und Schüler einen Anspruch auf BAföG. Allerdings erfolgt der amtliche Zuspruch zu dieser Unterstützungsleistung nicht automatisch, sondern hängt von spezifischen Voraussetzungen ab. Des Weiteren unterscheiden sich die jeweiligen Voraussetzungen, die für die verschiedenen BAföG-Arten, also für Studenten-BAföG, Meister-BAföG, Schüler-BAföG oder Meister-BAföG, erfüllt werden müssen.
So sind zum Beispiel nicht alle Ausbildungen förderfähig. Während Vollzeitstudiengänge an Universitäten, Fachhochschulen und Akademien in der Regel förderungsfähig sind, gilt dies für Zweit- oder Aufbaustudien nur eingeschränkt. Wichtig ist hier, dass konsekutive Masterstudiengänge dem grundständigen Studium zugerechnet werden und somit nicht als Zweitausbildung gelten. Für Schüler an allgemeinbildenden Schulen gilt, dass ab der zehnten Klasse BAföG gezahlt werden kann, insofern die Ausbildung einen Wohnortswechsel des Schülers zwingend erfordert. Auch der Besuch eines Abendgymnasiums kann mit BAföG gefördert werden.

Neben der Art der Ausbildung sind auch einige personenbezogene Daten von Relevanz. So können Antragstellende ohne die deutsche Staatsbürgerschaft nur unter spezifischen Bedingungen gefördert werden. Ist der beziehungsweise die Antragsteller/in bei Beginn der Ausbildung älter als 30 Jahre (bei Masterstudium 35 Jahre), so kann eine Förderung ebenfalls nur unter spezifischen Bedingungen bewilligt werden. Zu diesen gehören Auslandsaufenthalte, Krankheiten, Behinderungen, Schwangerschaften beziehungsweise die Übernahme von Erziehungspflichten für Kinder unter zehn Jahren, ein Verschulden der Hochschule, das erstmalige Nichtbestehen einer Modulprüfung, die Mitwirkung an gesetzlich vorgeschriebenen Hochschulgremien sowie unter bestimmten Voraussetzungen der Erwerb von Sprachkenntnissen.

Das Einkommen und Vermögen des oder der Antragstellenden stellen insofern ebenfalls Förderungsvoraussetzungen dar, als sie bestimmte definierte Grenzwerte nicht überschreiten dürfen. Beim Vermögen liegt der Freibetrag aktuell bei 7500 Euro und steigt pro Kind um 2100 Euro an. Zum Wintersemester 2020/21 hin ist es vorgesehen, diese Summe auf 8200 beziehungsweise 2300 Euro anzuheben. Beim Verdienst liegt die Grenze bei 450 Euro pro Monat im Jahresdurchschnitt. Das heißt, dass in einigen Monaten durchaus mehr verdient werden kann und in anderen dafür weniger. Besonders bei saisonaler Arbeit ist diese Feinheit relevant.

Eine Ausnahme von dieser Verdienst-Regelung stellen Praktika dar. Hier wird das Einkommen jedweder Höhe direkt aufs BAföG angerechnet. Man kann lediglich eine Werbekostenpauschale von ca. 83 Euro im Monat geltend machen.

Kann BAföG auch bei einem Studiengangs- oder Ausbildungswechsel gewährt werden?

Auch nach einer Neuausrichtung in der Ausbildung oder im Studium kann man weiterhin BAföG erhalten. Allerdings darf ein Wechsel des Faches nicht mehr als drei Semester „Zeitverlust“ bedeuten. Wenn man also nach dem vierten Semester noch einmal neu beginnen möchte, kann man nur dann BAföG erhalten, wenn man sich aus dem alten Studium mindestens 30 Leistungspunkte (also das Äquivalent zu einem Studiensemester) anrechnen lassen kann. Eine Ausnahme von dieser Verdienst-Regelung stellen Praktika dar. Hier wird das Einkommen jedweder Höhe direkt aufs BAföG angerechnet. Erfolgt der Wechsel jedoch schon nach dem ersten Semester, wird er nicht als Studienabbruch, sondern als Fachrichtungswechsel verbucht und hat keine Konsequenzen für die Weiterzahlung des BAföG. Ein solcher Fachrichtungswechsel kann bis zu drei Mal erfolgen.

Ein Wechsel im Bachelorstudium hat für eine Förderung des Masters keine Auswirkungen. Allerdings muss ein Fachrichtungswechsel im Master sehr gut begründet werden und führt nur selten nicht zum Verlust des BAföG-Anspruchs.