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BAföG-Voraussetzungen

BAföG Voraussetzungen: Die kurze Antwort

Die wichtigsten BAföG Voraussetzungen sind schnell erklärt: Du machst eine förderfähige Ausbildung in Vollzeit, meist deine erste. Du bist bei Beginn jünger als 45 Jahre. Du hast die deutsche Staatsangehörigkeit oder einen passenden Aufenthaltsstatus. Und dein Geld, das Einkommen deiner Eltern und dein Vermögen reichen nicht aus, um die Ausbildung selbst zu bezahlen (Stand: September 2026).

1. Eine förderfähige Ausbildung

Gefördert werden Hochschulen und Akademien sowie Höhere Fachschulen. Dazu kommen viele Schulen: Berufsfachschulen, Fach- und Fachoberschulklassen, Abendschulen, Abendgymnasien und Kollegs. Für allgemeinbildende Schulen wie das Gymnasium gibt es BAföG erst ab Klasse 10 und nur, wenn du nicht bei deinen Eltern wohnen kannst. Private Hochschulen zählen, wenn das Land sie als gleichwertig anerkennt. Die Einzelheiten stehen in § 2 BAföG.

Die Ausbildung muss dich voll in Anspruch nehmen. Ein Teilzeitstudium wird deshalb nicht gefördert. Außerdem muss der Ausbildungsabschnitt mindestens ein Semester oder Schulhalbjahr dauern.

2. In der Regel die erste Ausbildung

BAföG gibt es grundsätzlich bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss (§ 7 BAföG). Ein Masterstudium, das auf deinem Bachelor aufbaut, wird ebenfalls gefördert. Eine zweite Ausbildung wird nur in Ausnahmefällen unterstützt, zum Beispiel wenn du die Hochschulreife auf dem zweiten Bildungsweg erworben hast.

Wechselst du das Fach, ist das kein Problem, solange du einen wichtigen Grund hast. Das geht bis zum Beginn des 5. Fachsemesters. Beim ersten Wechsel bis zum Beginn des 4. Semesters nimmt das Amt einen wichtigen Grund automatisch an.

3. Die Altersgrenze

Seit 2022 liegt die Altersgrenze bei 45 Jahren. Entscheidend ist dein Alter zu Beginn des Ausbildungsabschnitts, also zum Beispiel zu Beginn des Bachelors oder des Masters (§ 10 BAföG). Es gibt Ausnahmen, etwa wenn du wegen der Erziehung eigener Kinder später anfängst oder die Hochschulreife auf dem zweiten Bildungsweg erworben hast.

4. Staatsangehörigkeit

Deutsche erfüllen diese Voraussetzung immer. Auch viele andere Menschen können BAföG bekommen, zum Beispiel EU-Bürgerinnen und EU-Bürger mit Daueraufenthaltsrecht, Menschen mit Niederlassungserlaubnis und anerkannte Geflüchtete. Für manche Aufenthaltstitel gelten Wartezeiten. Die vollständige Liste steht in § 8 BAföG.

5. Eignung und Studienfortschritt

Das Amt geht davon aus, dass du dein Ziel erreichst, solange du deine Ausbildung ordentlich betreibst. Im Studium musst du das ab dem 5. Fachsemester belegen. Dafür reichst du einen Leistungsnachweis ein, entweder das Formblatt 5 oder eine Übersicht deiner ECTS-Punkte (§ 48 BAföG). Welche Formulare es gibt, erklärt die Seite zum BAföG-Formblatt.

6. Einkommen und Vermögen

BAföG gleicht aus, was deine Familie nicht zahlen kann. Deshalb rechnet das Amt Einkommen und Vermögen an, aber erst oberhalb von Freibeträgen.

  • Einkommen der Eltern: Maßgeblich ist das vorletzte Kalenderjahr. Verheiratete Eltern haben zusammen 2.540 Euro im Monat frei, dazu 770 Euro je Geschwisterkind ohne förderfähige Ausbildung.
  • Dein Einkommen: Monatlich 389 Euro nach Abzügen bleiben frei. Ein Minijob ist damit meist kein Problem.
  • Dein Vermögen: 15.000 Euro sind frei, ab 30 Jahren 45.000 Euro. Für Ehepartner und jedes Kind kommen je 2.300 Euro dazu.
Vermögensfreibeträge beim BAföG
Download:ExcelPDFCSV
FreibetragBetragRechtsgrundlage
Unter 30 Jahre15.000 €§ 29 Abs. 1 Nr. 1 BAföG
Ab 30 Jahre45.000 €§ 29 Abs. 1 Nr. 1 BAföG
Zusätzlich für Ehegatten oder Lebenspartner2.300 €§ 29 Abs. 1 Nr. 2 BAföG
Zusätzlich je eigenem Kind2.300 €§ 29 Abs. 1 Nr. 3 BAföG

In manchen Fällen zählt das Einkommen deiner Eltern gar nicht, zum Beispiel wenn du bei Studienbeginn 30 oder älter bist oder nach einer Ausbildung lange gearbeitet hast. Mehr dazu beim elternunabhängigen BAföG. Ob sich ein Antrag für dich lohnt, zeigt der BAföG-Rechner.

Wer bekommt kein BAföG?

  • Wer in Teilzeit studiert.
  • Wer schon einen Hochschulabschluss hat und kein aufbauendes Masterstudium macht.
  • Wer bereits Förderung aus anderen Quellen für denselben Zweck erhält, zum Beispiel ein Stipendium der Begabtenförderungswerke oder Leistungen für eine Weiterbildung vom Jobcenter.
  • Duale Studierende und Auszubildende mit Ausbildungsvergütung haben meist keinen Anspruch, weil ihre Vergütung voll angerechnet wird.

Häufige Fragen

Bekomme ich BAföG, wenn ich schon eine Ausbildung habe?

Ja, meistens. Eine Berufsausbildung vor dem Studium schließt BAföG nicht aus. Es muss sich aber um deinen ersten Hochschulabschluss handeln. Nach einer mindestens dreijährigen Ausbildung und drei Jahren Berufstätigkeit kann das BAföG sogar elternunabhängig sein.

Gibt es eine Notengrenze für BAföG?

Nein. BAföG ist kein Stipendium. Du musst nur zeigen, dass du normal vorankommst. Im Studium prüft das Amt das ab dem 5. Fachsemester.

Bis zu welchem Alter bekommt man BAföG?

Du musst zu Beginn des Studienabschnitts jünger als 45 Jahre sein. Für den Master zählt das Alter bei Beginn des Masters.

Bekomme ich BAföG für ein Teilzeitstudium?

Nein. Das BAföG setzt voraus, dass die Ausbildung deine Arbeitskraft im Allgemeinen voll in Anspruch nimmt.