Studienplatz einklagen
Du hast Dein Traumstudium vor Augen – und nun erfährst Du, dass Dein Abiturdurchschnitt bzw. Numerus Clausus nicht ausreicht. Immer noch sind viele Studiengänge in Deutschland mit dem umstrittenen Numerus Clausus begrenzt. Kritiker argumentieren, dass durch die strikte Einhaltung nicht wirklich begabte und interessierte Menschen angeworben werden, sondern nur diejenigen, die gute Noten aufweisen. Gerade im Bereich der Medizin, der Psychologie und auch der Pädagogik sind Studiengänge und ihre Kapazitäten eingegrenzt. Hier auf unserer Website kannst Du Deinen Abiturdurchschnitt berechnen und herausfinden, ob er für Deinen Wunschstudiengang ausreicht. Falls nicht, kannst Du eventuell in Erwägung ziehen, Deinen Studienplatz einzuklagen. Doch wie läuft so eine Klage eigentlich ab und was wird dabei auf Dich zukommen?
Universitäten geben meistens eine schwammige Darstellung ihrer Kapazitäten an, um mögliche Kosten nicht zu überschreiten. Dementsprechend könnten die Chancen für Dich gutstehen, wenn der Studiengang nicht besonders begehrt ist. Denn desto mehr Studenten sich einschreiben wollen, desto geringer wird Deine Chance, einen Platz einklagen zu können. Zunächst solltest Du erst einmal versuchen, auf dem herkömmlichen Weg einen Platz zu ergattern. Schreibe Deine Bewerbung und absolviere Tests, wenn welche verlangt werden sollten. Wenn alles scheitert, überlege Dir gut, ob Du eine Klage einreichen willst. Denn die Anwalts- und Gerichtskosten musst Du selber tragen. Eventuell kannst Du Prozesskostenhilfe bei Gericht beantragen. Dabei musst Du alle Deine wirtschaftlichen und privaten Einkünfte und Tätigkeiten offenlegen. Dennoch wirst Du immer noch den Anwalt bezahlen müssen und je nach Klage können das mehrere Tausend Euro werden. Eine Studienplatzklage lohnt sich außerdem nur, wenn Du an mehreren Universitäten klagst.
Ablauf
Zunächst wird Dein Anwalt einen Kapazitätsantrag stellen, d.h. die Universität muss offenlegen, welche Kapazitäten ihr zur Verfügung stehen. Wenn wenige Studenten sich beworben haben, stehen die Chancen sehr gut, dass die Universität Dir einen Platz gibt. Jedoch kann es auch zur Ablehnung kommen. Dann hast Du einen Monat Zeit Widerspruch einzulegen. Die Klage ist letztendlich ein Verwaltungsverfahren, wofür Du viel Geduld brauchen wirst. Es wird teuer, anstrengend und langwierig, wenn die Universität tatsächlich keine Kapazitäten aufweisen wird. Falls Du Dir jedoch sicher sein solltest, dass es funktionieren wird und es wenig Bewerber gibt, könnten Deine Chancen gutstehen. Auf www.studienplatz-klage.de findest Du weitere Informationen.