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BAföG-Rechner

BAföG-Rechner 2026/27

Schätzung für Studierende · Rechtsstand September 2026

1. Du
2. Deine Eltern (Einkommen 2024)
Elternteil 1
Elternteil 2
–BAföG pro Monat (geschätzt)

Vereinfachte Schätzung ohne Gewähr (Rechtsstand September 2026, Bedarfssätze nach §§ 13, 13a BAföG, Freibeträge nach §§ 23, 25, 29 BAföG). Nicht berücksichtigt: Einkommen der Geschwister, Härtefreibeträge, weitere Einkunftsarten, Auslands-BAföG. Verbindlich entscheidet das Amt für Ausbildungsförderung – ein Antrag lohnt sich oft auch dann, wenn der Rechner wenig oder nichts ausweist.

BAföG-Rechner: So schätzt du deinen Anspruch

Mit dem BAföG-Rechner siehst du in wenigen Minuten, wie viel BAföG du im Studium ungefähr bekommst. Der Rechner nutzt die Bedarfssätze und Freibeträge, die aktuell im Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) stehen (Stand: September 2026). Das Ergebnis ist eine Schätzung. Verbindlich entscheidet nur dein Amt für Ausbildungsförderung.

Wichtig: Schon ab 10 Euro im Monat wird BAföG ausgezahlt. Ein Antrag lohnt sich deshalb oft, auch wenn deine Eltern gut verdienen.

Diese Angaben braucht der Rechner

  • Wohnsituation: Wohnst du bei deinen Eltern oder in einer eigenen Wohnung, WG oder im Wohnheim?
  • Krankenversicherung: Bist du über deine Eltern familienversichert oder selbst versichert?
  • Einkommen deiner Eltern: Maßgeblich ist das vorletzte Kalenderjahr vor Beginn deines Bewilligungszeitraums. Am genauesten wird es mit den Zahlen aus dem Steuerbescheid.
  • Familie: Sind deine Eltern verheiratet oder getrennt? Wie viele Geschwister gibt es und machen sie selbst eine förderfähige Ausbildung, zum Beispiel ein Studium?
  • Dein eigenes Einkommen: zum Beispiel aus einem Nebenjob, einer Waisenrente oder einem Stipendium.
  • Dein Vermögen: Kontostand, Sparbuch, Depot, Auto und Ähnliches.

So rechnet der BAföG-Rechner

Das BAföG folgt einer einfachen Grundformel: Bedarf minus anrechenbares Einkommen und Vermögen = BAföG. Im Detail geht der Rechner so vor:

  1. Bedarf festlegen: Für Studierende sind das 475 Euro Grundbedarf plus 59 Euro (bei den Eltern) oder 380 Euro (eigene Wohnung). Wer selbst kranken- und pflegeversichert ist, bekommt 137 Euro dazu. Für jedes eigene Kind unter 14 kommen 160 Euro hinzu.
  2. Elterneinkommen berechnen: Vom Bruttoeinkommen gehen Werbungskosten, die Einkommensteuer und eine Sozialpauschale ab. Bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sind das 22,3 Prozent, höchstens 17.200 Euro im Jahr.
  3. Freibeträge abziehen: Verheiratete Eltern haben zusammen 2.540 Euro im Monat frei, getrennte Eltern je 1.690 Euro. Für jedes Geschwisterkind ohne förderfähige Ausbildung gibt es 770 Euro extra.
  4. Zusätzlichen Anteil freistellen: Vom Einkommen über den Freibeträgen bleibt die Hälfte frei, dazu 5 Prozent je Kind mit Freibetrag. Nur der Rest wird angerechnet.
  5. Auf Geschwister aufteilen: Studieren Geschwister ebenfalls oder machen eine förderfähige Ausbildung, wird der angerechnete Betrag gleichmäßig auf alle verteilt.
  6. Eigenes Einkommen und Vermögen prüfen: Bis zu 389 Euro im Monat nach Abzügen bleiben frei. Das entspricht einem Minijob bis 603 Euro. Vom Vermögen sind 15.000 Euro frei, ab 30 Jahren 45.000 Euro.
  7. Ergebnis runden: Das BAföG wird auf volle Euro gerundet. Beträge unter 10 Euro zahlt das Amt nicht aus.

BAföG-Bedarfssätze für Studierende
Download:ExcelPDFCSV
BausteinBetrag pro MonatRechtsgrundlage
Grundbedarf Hochschule, Akademie, Höhere Fachschule475 €§ 13 Abs. 1 Nr. 2 BAföG
Grundbedarf Fachschulklasse mit Berufsausbildung, Abendgymnasium, Kolleg442 €§ 13 Abs. 1 Nr. 1 BAföG
Wohnpauschale bei den Eltern59 €§ 13 Abs. 2 Nr. 1 BAföG
Wohnpauschale nicht bei den Eltern380 €§ 13 Abs. 2 Nr. 2 BAföG
Krankenversicherungszuschlag (studentisch versichert)102 €§ 13a Abs. 1 BAföG
Pflegeversicherungszuschlag (studentisch versichert)35 €§ 13a Abs. 1 BAföG
Krankenversicherungszuschlag (freiwillig bzw. über der Altersgrenze)185 €§ 13a Abs. 2 BAföG
Pflegeversicherungszuschlag (freiwillig bzw. über der Altersgrenze)48 €§ 13a Abs. 2 BAföG
Kinderbetreuungszuschlag je eigenem Kind unter 14160 €§ 14b BAföG

Freibeträge vom Einkommen der Eltern
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FreibetragBetrag pro MonatRechtsgrundlage
Verheiratete oder verpartnerte Eltern, die zusammenleben (gemeinsam)2.540 €§ 25 Abs. 1 Nr. 1 BAföG
Je Elternteil in allen anderen Fällen (z. B. getrennt, geschieden)1.690 €§ 25 Abs. 1 Nr. 2 BAföG
Ehegatte oder Lebenspartner des Antragstellers1.690 €§ 25 Abs. 1 Nr. 2 BAföG
Zusätzlich für einen Ehegatten, der nicht Elternteil ist (z. B. Stiefvater)850 €§ 25 Abs. 3 Nr. 1 BAföG
Zusätzlich je Kind, das nicht in einer förderfähigen Ausbildung ist770 €§ 25 Abs. 3 Nr. 2 BAföG
Vom Rest bleibt anrechnungsfrei50 % plus 5 % je Kind mit Freibetrag§ 25 Abs. 4 BAföG

Drei Rechenbeispiele

In den Beispielen wohnt die Studentin in einer eigenen Wohnung und ist familienversichert. Ihr Bedarf liegt bei 855 Euro. „Elterneinkommen“ meint hier das Einkommen im Sinne des BAföG, also schon nach Steuern und Sozialpauschale.

Beispiel 1: Ein jüngerer Bruder geht noch zur Schule

Die verheirateten Eltern haben 3.600 Euro Einkommen im Monat. Die Freibeträge liegen bei 2.540 Euro plus 770 Euro für den Bruder, also 3.310 Euro. Über dem Freibetrag liegen 290 Euro. Davon bleiben 55 Prozent frei, angerechnet werden 130,50 Euro. Die Studentin bekommt 855 minus 130,50 Euro, gerundet 725 Euro im Monat.

Beispiel 2: Höheres Einkommen der Eltern

Gleiche Familie, aber 4.500 Euro Elterneinkommen. Über dem Freibetrag liegen 1.190 Euro. Angerechnet werden 45 Prozent, also 535,50 Euro. Es bleiben gerundet 320 Euro BAföG.

Beispiel 3: Der Bruder studiert auch

Die Eltern haben wieder 3.600 Euro. Weil der Bruder selbst studiert, gibt es für ihn keinen 770-Euro-Freibetrag. Über den 2.540 Euro liegen 1.060 Euro, davon wird die Hälfte angerechnet: 530 Euro. Dieser Betrag wird auf beide Kinder verteilt. Jedes Kind muss sich nur 265 Euro anrechnen lassen. Die Studentin bekommt 590 Euro.

Ein ausführlich durchgerechnetes Beispiel mit Steuern und Sozialpauschale findest du auf bafög.de im Fall „Hanna (24), Studentin, auswärts wohnend“.

Grenzen des BAföG-Rechners

Der Rechner vereinfacht an einigen Stellen. Das solltest du wissen:

  • Wenn du die Steuern deiner Eltern nicht eingibst, schätzt der Rechner sie. Mit den Werten aus dem Steuerbescheid wird das Ergebnis genauer.
  • Sonderfälle wie Härtefreibeträge, Unterhalt an andere Personen, Verluste oder Einkünfte aus dem Ausland berücksichtigt er nicht.
  • Auslands-BAföG mit seinen Zuschlägen und die Sätze für Schülerinnen und Schüler bildet der Rechner nicht ab.
  • Geplante Erhöhungen sind noch nicht eingerechnet, solange sie nicht beschlossen sind.

Geplante Reform: Die Bundesregierung hat am 12. August 2026 den Entwurf für das 30. BAföG-Änderungsgesetz beschlossen. Danach soll die Wohnpauschale zum 1. April 2027 von 380 auf 440 Euro steigen und der Grundbedarf ab dem Wintersemester 2027/28 in zwei Schritten bis 2029 auf 563 Euro wachsen. Der Bundestag hat das Gesetz noch nicht beschlossen. Bis dahin gelten die Beträge auf dieser Seite (Quelle: Bundesregierung).

Nach dem Rechnen: Antrag stellen

BAföG gibt es frühestens ab dem Monat, in dem dein Antrag beim Amt eingeht. Stell ihn deshalb spätestens im Monat deines Studienbeginns, auch wenn noch Unterlagen fehlen. Wie das geht, erklären wir beim BAföG-Antrag. Die Grundlagen findest du im BAföG-Überblick.

Häufige Fragen

Wie viel BAföG bekomme ich maximal?

Studierende mit eigener Wohnung, die selbst kranken- und pflegeversichert sind, bekommen höchstens 992 Euro im Monat. Mit eigenen Kindern unter 14 kommen je 160 Euro dazu. Details stehen beim BAföG-Höchstsatz.

Bis zu welchem Einkommen der Eltern gibt es BAföG?

Eine feste Grenze gibt es nicht. Sie hängt davon ab, wie viele Geschwister du hast, ob sie studieren, ob deine Eltern zusammenleben und wie hoch dein Bedarf ist. Genau das berechnet der BAföG-Rechner.

Wird mein Minijob auf das BAföG angerechnet?

In der Regel nicht. Seit dem 1. Januar 2026 bleiben 389 Euro im Monat nach Abzug von Werbungskosten und Sozialpauschale frei. Das passt zu einem Minijob mit bis zu 603 Euro im Monat. Maßgeblich ist der Durchschnitt über den Bewilligungszeitraum.

Lohnt sich ein Antrag, wenn der Rechner 0 Euro zeigt?

Wenn du nur knapp darüber liegst, ja. Der Rechner vereinfacht, und das Amt kann zum Beispiel Härtefälle berücksichtigen. Verdienen deine Eltern inzwischen deutlich weniger als vor zwei Jahren, kannst du außerdem einen Aktualisierungsantrag stellen.

Muss ich das BAföG zurückzahlen?

Studierende zahlen höchstens die Hälfte zurück, ohne Zinsen und maximal 10.010 Euro. Die andere Hälfte ist ein Zuschuss. Alles dazu erklärt die Seite zur BAföG-Rückzahlung.