Abi-Rechner
Für das Jahr 2024 – Abiturnote berechnen

Abiturnote berechnen

Errechne jetzt in wenigen Schritten die Abiturnote (Numerus Clausus)  für das aktuelle Jahr 2023/2024.

BAföG – Alles was du wissen musst

Das Thema BAföG ist für jeden, der plant ein Studium zu beginnen, hochinteressant. Es ermöglicht eine Ausbildungszeit, die frei von finanziellen Sorgen und Zwängen ist, sodass man sich ausschließlich auf seine Studieninhalte fokussieren kann. Zwar wird BAföG nicht automatisch an jedermann ausgezahlt. Dennoch war und ist die Bundesregierung stets willig, die BAföG-Leistungen zu erhöhen. Deshalb kann sich ein Antrag in vielen Fällen lohnen, selbst wenn die Eltern eigentlich gut verdienen. In jedem Fall sollte man sich gründlich mit dem Thema auseinandersetzen, um seine Chancen richtig abschätzen zu können. Denn erhält man die staatliche Unterstützung einmal, ist der Weg zum Abschluss um einiges geebneter.

Definition

„BAföG“ ist die Kurzbeschreibung für das Bundesausbildungsförderungsgesetz. Dieses regelt und koordiniert die staatliche Unterstützung der Ausbildung von Studenten und Schülern in der Bundesrepublik Deutschland. Das Bundesausbildungsförderungsgesetz ist im Paragraphen 68 SGB I geregelt und stellt somit einen besonderen Bereich des Sozialgesetzbuches dar. Damit ist es als eine Sozialleistung zu charakterisieren. Häufig wird mit der Abkürzung „BAföG“ jedoch nicht das Gesetz gemeint, sondern die auf Basis des Gesetzes geleisteten Förderungsgelder.

Das Aufstiegs-BAföG, welches häufig auch als Meister-BAföG bezeichnet wird und der Unterstützung von Handwerkern und anderen Fachkräften dient, ist hingegen nicht im Bundesausbildungsförderungsgesetz geregelt, sondern im Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz.

Wozu dient das BAföG?

Die Ziele des BAföG bestehen allgemein in der Erhöhung der Chancengleichheit im deutschen Bildungswesen. In den 1970iger Jahren setzte sich die sozialwissenschaftliche Erkenntnis durch, dass der individuelle Bildungsweg in Deutschland stark mit der Einkommenssituation beziehungsweise dem sozialen Status der Eltern korreliert. Das heißt, dass einkommensschwächere Bevölkerungsteile aufgrund der Sozialstruktur der deutschen Gesellschaft systematisch von der höheren Bildung ausgeschlossen sind. Um diese Ungleichheitsstrukturen zu neutralisieren oder wenigstens abzufedern, wurde am 26. August 1971 das BAföG eingeführt. Seitdem ermöglicht es Millionen von jungen Menschen eine sorgenfreie Ausbildung. Allerdings muss konstatiert werden, dass es seiner Zielsetzung, im deutschen Bildungssektor Chancengleichheit herzustellen, nur partiell gerecht wird. So hat eine Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks kürzlich zu Tage gefördert, dass immer noch 67% aller Studierenden neben ihrem Studium einer Erwerbstätigkeit nachgehen müssen.

BAföG wird jedoch nicht nur zur Unterstützung für Studium, Schule oder Weiterbildung gezahlt. Auch Praktika sind mittlerweile unter gewissen Voraussetzung förderungsfähig. Je nach Praktikumsort kann dabei Inlands- oder Auslands-BAföG gezahlt werden.

Entwicklung und Perspektiven des BAföG

Wie bereits erwähnt wurde das BAföG 1971 eingeführt und trat im selben Jahr in Kraft. Damit wurde in Deutschland erstmals ein Rechtsanspruch auf staatliche Ausbildungsförderung geschaffen. Diese einklagbare Rechtssicherheit ist bis zum heutigen Tag gewährleistet. Der größte Unterschied zwischen dem BAföG und den meisten anderen finanziellen Zuschüssen zur Ausbildung (etwa die Stipendien der politischen Stiftungen) besteht darin, dass die Bewilligung nicht leistungsabhängig erfolgt. Ausschlaggebend ist vielmehr die eigene finanzielle Situation sowie die der Eltern oder Ehepartner.

Die durch das BAföG zugewiesenen Bedarfssätze müssen durch die Bundesregierung im Zwei-Jahres-Rhythmus geprüft werden. Anschließend muss die sowohl dem Parlament als auch dem Bundesrat berichten, ob die Höhe der BAföG-Leistungen angesichts der allgemeinen Veränderung der Lebenserhaltungskosten und der Inflation angemessen ist. Dadurch kommt es regelmäßig zu Erhöhungen des BAföG-Höchstsatzes. So hat die Bundesregierung zu Beginn des Jahres 2014 im Zuge des 20. BAföG-Berichts einen deutlichen Anhebungsbedarf der BAföG-Leistungen festgestellt. Infolgedessen wurden die Bedarfssätze um 7,5% erhöht, wodurch der Höchstsatz auf aktuell 735 Euro anstieg. Auch der 21. BAföG-Bericht, welcher 2017 vorgelegt wurde, führte zu einer deutlichen Anhebung des Höchstsatzes. Dieser wird bis zum Wintersemester 2020/21 auf 861 Euro ansteigen!

Aufgrund der häufigen Erhöhungen des BAföG-Etats können jedes Jahr mehr Studierende und Auszubildende gefördert werden. Allein für das das Jahr 2017 konnten über 110.000 zusätzliche Personen in ihrer Ausbildung finanziell unterstützt und entlastet werden. Seit Einführung des BAföG konnten sogar 4,8 Millionen Menschen von diesem Programm profitieren.

BAföG wird seit 2015 ausschließlich durch den Bund finanziert. Vorher trug dieser 65 Prozent der Kosten, der Rest entfiel auf die Länder. Im Jahr 2016 betrugen die Gesamtausgaben für BAföG 2,9 Milliarden Euro. Mit der vollen Übernahme der Finanzierung fiel dem Bund jedoch auch das alleinige Entscheidungsrecht in allen Fragen rund um das Thema BAföG zu, sodass die Länder als Akteure mittlerweile keine Rolle mehr spielen.